FS Fritze Steuerberatunggesellschaft mbH, Magdeburg

Rechtsformwahl

Die Rechtsform verleiht einem Unternehmen die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Generell können Rechtsformen nach dem Zivil- und Handelsrecht verschiedenen systematischen Bereichen zugeordnet werden. In Deutschland gibt es zum einen die Personengesellschaften, wozu beispielsweise GbR oder KG zählen. Außerdem gibt es die Körperschaften, wobei hier zwischen nicht-kapitalistischen Körperschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden wird. Zu ersteren zählen zum Beispiel Vereine und Stiftungen. Unter dem Dach der Kapitalgesellschaften werden unter anderem die GmbH, die AG oder die UG, welche eine Unterform der GmbH ist, aufgeführt. Darüber hinaus existieren noch zahlreiche Mischformen, wie die GmbH & Co. KG und die Rechtsform der Genossenschaft.

Auf welche Rechtsform die Entscheidung der Existenzgründer fällt, ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Überlegungen: Wie ist die Haftungsfrage gegenüber Gläubigern geregelt? Welche Risiken ergeben sich aus den geplanten Geschäftsbereichen? Welche Anzahl an Gesellschaftern gibt es und wie stark soll deren Mitwirkung im täglichen Leben ausgestaltet werden? Wer sind die Geschäftsführer, wer die Gesellschafter? Welche Pflichten und Rechte haben die Gesellschafter und handeln sie als natürliche oder juristische Personen? Auch können Überlegungen zur stufenweisen Übertragung von Betrieben an die nächste Generation eine Rolle spielen.

Im Allgemeinen entscheidet die Wahl der Rechtsform über die Eigentumsverhältnisse, die Frage der Festlegung der Entscheidungsträger und die Verteilung des Risikos innerhalb der Unternehmung. Auch wird dadurch der Prozess einer Entscheidungsfindung modelliert. Doch neben eher internen Faktoren, die durch die gewählte Rechtsform bestimmt werden, tritt diese auch im Namen der Firma auf und gilt so ebenfalls als Informationsquelle für potentielle Geschäftspartner. Auch leitet sich hierüber ab, wie die Unternehmung hinsichtlich Recht und Steuern aufgestellt ist.

Im Fazit ist festzuhalten, dass die Überlegungen und Beweggründe, über eine Rechtsformänderung oder erstmalige Wahl nachzudenken, sehr vielschichtig sind. Lassen Sie uns hierzu gern Ihre Ideen und Beweggründe mit unserer Erfahrung in steuerlicher Hinsicht verbinden. Auch stehen in unserem Haus ggf. Rechtsanwälte zur juristischen Begleitung zur Verfügung.